Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung des Sports (Skateboarding), die Förderung von Tanz, Kunst und Kultur, die Förderung von Bildung und Teilhabe junger Menschen, die Förderung der Kinder und Jugendhilfe im Sinne des § 41 SGB VIII.