| Gegenstand | Die Förderung von Kunst und Kultur.
Dieser Zweck wird insbesondere durch Folgendes verwirklicht:
1. Betrieb des künstlerischen Produktionsortes "TATWERK l Performative Forschung" für die darstellenden Künste.
2. Zurverfügungstellung von geeigneter Infrastruktur für Künstler:innen der Sparten Performance, Theater, Tanz so wie Musik und bildende Künste für ihre künstlerische Tätigkeit wie Proben, Recherche und künstlerische Forschung, "Work in progress"-Präsentationen, Screenings, Tagungen, Ausstellungen und Aufführungen sowohl in den Räumlichkeiten von TATWERK i Performative Forschung als auch im öffentlichen Raum.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. |