| Gegenstand | Beteiligung an anderen Unternehmen, Erwerb und Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren, Erwerb und Veräußerung von Immobilien sowie Verwaltung und Management dieser Vermögenswerte, dies alles jedoch nur, soweit es sich nicht um nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt. |