| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder Kreditwesengesetz (KWG), werden nicht erbracht. |