Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Pizzeria und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die An- und Vermietung, das Verwalten von Immobilien und Grundstücken, jeweils in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.