| Gegenstand | Die Übernahme der Stellung einer Holdinggesellschaft; dies umfasst insbesondere die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Gründung, den Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte. |