Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen und Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es werden keine erlaubnis- oder genehmigungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt.