| Gegenstand | Der Zweck der Gesellschaft ist:
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, gem. § 52 Abs. 2, Satz 1, Nr. 4 AO
- die Förderung der Erziehung, Volks-Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe, gem. § 52 Abs. 2, Satz 1, Nr. 7 AO
- die Förderung des bürgeschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, gem. § 52 Abs, 2, Satz 1, Nr. 25 AO
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch:
- Die Unterstützung und Förderung von Menschen aller Altersgruppen, einschließlich Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, mit geistigen, körperlichen, seelischen Beeinträchtigungen oder Sinnesbeeinträchtigungen, in Kooperation mit den Berliner Jugendämtern und unter Einhaltung der Richtlinien und Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB).
- Die Organisation von Verantaltungen und Betreuungsangeboten, die auf gewaltfreie Interaktion, persönliche Entwicklung, Umweltbewusstsein und Gesundheitsförderung ausgerichtet sind.
- Die Organisation und Durchführung von ambulanten Einzelfallhilfen, Familienhilfen und verwandten Dienstleistungen.
- Die Organisation und das Veranstalten von Reisen, Seminaren, Workshops, Vorträgen, Ausbildungen, Ausstellungen und Zusammenkünften.
- Das Engagieren in Informations- und Bildungsaktivitäten, die sowohl online als auch offline angeboten werden, um ein breites Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten zu bieten.
- Die Vermittlung von Therapieplätzen und der nichtärztlichen Beratung die eine spezifische und bedarfsgerechte Unterstützung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen sicherstellen. |