Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Personalvermittlung, die Lohnabrechnung, der Verleih von Arbeitnehmern, die Erbringung von sonstigen Personaldienstleistungen, die Beratung von Unternehmen und der Vertrieb von Waren aller Art.