| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im In- und Ausland,
insbesondere zum Zwecke der nachhaltigen Erzielung von Einkünften aus diesen Beteiligungen im Sinne des § 8b KStG sowie zur Nutzung gewerbesteuerlicher Entlastungen gemäß § 9 GewStG, die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus diesen Beteiligungen.
Eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach dem Kreditwesengesetz (KWG) wird nicht ausgeübt. |