| Gegenstand | Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, die Förderung der Bildung, § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, die Förderung von Kunst und Kultur, § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO.
Der Zweck der Gesellschaft soll insbesondere erreicht werden durch multimodale Öffentlichkeitsarbeit zu dem Thema Mental Health im Kontext der Club- und Festivalkultur auf individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene, sowie die Verbreitung des Angebots des Mental Rave Networks, die Sammlung und Erstellung von Informationsmaterialien und -medien über das Thema Mental Health in der Club- und Festivalkultur für Akteur*innen des Gesundheits- und Sozialwesens, Multiplikator*innen der Club- und Festivalszene, Kulturschaffenden, deren Angehörige und Mitglieder der Club- und Festivalszene, sowie deren Zurverfügungstellung und Veröffentlichung zugunsten der Allgemeinheit, die Aufarbeitung und zur Verfügungsstellung von anschlussfähigen Informationsmaterialien auf Grundlage aktueller Forschung, um die Gesundheitskompetenz der Allgemeinheit zu stärken. Anbieten von Aus-, Weiter- und Fortbildungen, sowie Aufklärungs-, Beratungs- und Informationsangebote für Multiplikator*innen der Club- und Festivalszene, Kulturschaffenden, deren Angehörige, sowie Akteur*innen des Gesundheits- und Sozialwesens zu Mental Health und den Besonderheiten in der Club- und Festivalkultur, Archivieren und Zurverfügungstellung von wissenschaftlichen Werken und Forschungsergebnissen zum Thema Mental Health in der Club- und Festivalkultur in Archiven oder Datenbanken, die Durchführung von wissenschaftlichen Kongressen und kulturellen Veranstaltungen, wie zum Beispiel Musikdarbietungen in Kombination mit Vorträgen, Workshops, Ausstellungen und Performances, die das Thema Mental Health auf jeweils eigene Art reflektieren und zur Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen beitragen, die selbstlose Hilfe und Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres seelischen Zustandes auf diese Hilfe in Form von Therapie- und Beratungsangeboten angewiesen sind. Im Rahmen mildtätiger Zwecke soll die Schaffung, Erhaltung, Vermittlung und Finanzierung von Therapieplätzen und Beratungs- und Begleitungsangeboten für Kulturschaffende und Mitglieder der Club- und Festivalkultur durch Fundraising gefördert werden, Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen, die der Verwirklichung der Aufgaben des Mental Rave Networks dienen, wie Beratungsräumen oder einer Geschäftsstelle, Kuratieren, Darstellen und Verbreiten musikalischer, bildender und performance Kunst, welche in freier, schöpferischer Gestaltung Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse zum Thema Mental Health zum Ausdruck bringt. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke selbst - auch mittels operativer Tätigkeiten - oder durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO verwirklichen. |