| Gegenstand | Die Logistik (die Erbringung logistischer Leistungen im Hinblick auf Kleintransporte und Kurierdienste) und der Paketdienst. Die Güterverkehrsgenehmigung ist nicht erforderlich, da alle Kleintransporte, Kurierdienste und der Paketdienst jeweils unter 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht vorgenommen werden. |