Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Produktion, Bearbeitung und Vermarktung von Film-, Fernseh- und Radiobeiträgen, Printmedien, Internet und neue Medien aller Art, Beratungsleistungen auf diesen Gebieten sowie sämtliche damit zusammenhängende Tätigkeiten.