Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Betrieb von Gaststätten, Cafés und Restaurants, der Verkauf und Handel von Eis, Waffeln, Kaffeespezialitäten, Tabakwaren sowie der Kauf- und Verkauf von Gastronomieartikeln und Gastronomie- und Franchisekonzepten.