| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2, Satz 1, Nr. 5 AO.
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: Betrieb einer Konzertstätte mit dem Schwerpunkt auf klassische Musik, insbesondere auf die Kammermusik, auf akustische Musik sowie andere Musikrichtungen, die insbesondere aufgrund schwieriger Reproduzierbarkeit, Aufführung oder Aufwändigkeit bewahrt werden sollen; Betrieb eines Musikstudios und Aufnahmeeinrichtung mit dem Schwerpunkt auf die vorgenannten Musikrichtungen, insbesondere um die Bewahrung von aufwändig zu produzierender Musik zu gewährleisten; Produktion von Informationsmaterial jeglichen Formats sowie Durchführung von Kursen, Seminaren und Veranstaltungen, insbesondere von Gesprächen zwischen Publikum und Künstlern und Musikern - alles im Bereich der vorgenannten Musikrichtungen; Betrieb einer Kunststätte. |