Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Handel mit und der Export von Lebensmitteln und Zusatzstoffen sowie die genehmigungsfreie Beratung von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.