Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, auch die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte.