| Gegenstand | Die Erfüllung von Verpflichtungen aus Versorgungszusagen einschließlich aller in diesem Zusammenhang unmittelbar oder mittelbar erforderlichen Geschäftstätigkeiten, wie die Verwaltung und die Auszahlung von Betriebsrenten sowie das Halten von Kapitalanlagen aller Art und die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, insbesondere nicht nach dem Kreditwesengesetz, aus. Gegenstand ist ferner die Verwaltung eigenen Vermögens in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. |