Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Das Führen und Verwalten von anderen Unternehmen, insbesondere von solchen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.