| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
- der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 Abgabenordnung (AO)),
- der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
- des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Nr. 19 AO) sowie
- der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO).
Gegenstand der Gesellschaft ist zur Förderung der vorbezeichneten Zwecke gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4, 7, 10 und 19 AO die Erbringung sowie die Organisation von Serviceleistungen (Speiseversorgung für betreute Kinder, Reinigungsleistungen für Gebäude sowie Wäsche, Wäschelogistik, Hausmeisterdienste, Grundstücks- und Gebäudepflege, Einkaufsdienste) im Sinne von § 57 Abs. 3 AO für steuerbegünstigte Körperschaften.
Die Gesellschaft verwirklicht die vorgenannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne von § 57 Abs. 3 AO mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Diese Leistungen werden im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes, der die gesetzlichen Voraussetzungen eines Zweckbetriebs im Sinne der §§ 65 ff. AO erfüllt, erbracht. |