Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb von Gastronomiebetrieben, insbesondere die Zubereitung und der Verkauf von Burgern und ähnlichen Speisen sowie von Getränken, Catering und Durchführung von Veranstaltungen.