| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung, die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Vermittlung von Wissen über die Analyse von Satelliten- und Radardaten für JournalistInnen, Mitarbeitende von NGOs, Detekteien und anderen interessierten Berufsgruppen. Dieses Ziel soll vor allem erreicht werden über Workshopangebote und digitale Webinare, Konferenzen und ein Fellowship-Programm, das sich vor allem an JournalistInnen im Exil oder aus Ländern mit eingeschränkter Pressefreiheit richtet, um diese zu befähigen, in hochwertigen journalistischen Formaten objektiv über die sozialen, politischen und kulturellen Entwicklungen in ihren Ländern zu berichten und damit die demokratische Entwicklung in diesen Ländern und die Entwicklungszusammenarbeit mit ihnen zu fördern.
Die Gesellschaft kann ihre Zwecke selbst, durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. (1) Satz 2 AO oder dadurch verwirklichen, dass sie ihre Mittel einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuwendet (§ 58 Abs. 1 AO). |