Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Produktion, Herstellung, Bearbeitung, der Vertrieb und die Vermarktung von Film- und Fernsehproduktionen, Video- und sonstigen Medienproduktionen sowie alle im Zusammenhang mit Vorgenanntem stehenden Dienstleistungen.