| Gegenstand | Die Durchführung von Trockenbauarbeiten, Einbau von genormten Baufertigteilen, die Durchführung von Bodenlegerarbeiten und Kabelverlegungsarbeiten im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), Abriss- und Entrümpelungsarbeiten und die Vermittlung von Bauaufträgen an Generlaübernehmer. Tätigkeiten nach § 34 c GewO sind ausgeschlossen. |