mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Gesellschaften, die sich mit dem Erwerb, der Herstellung und dem Vertrieb von Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenständen im Groß- und Einzelhandel befassen.