Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der die Gesellschaft allein vertritt und Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen darf.
Gegenstand
Der Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, ausschließlich im eigenem Namen und auf eigene Rechnung und unter Ausschluss von nach dem KWG genehmigungspflichtigen Geschäften.