| Gegenstand | Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, vor allem solchen, deren Unternehmensgegenstand die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Grundbesitz - jeweils auf eigene Rechnung - ist. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, soweit nicht eine Erlaubnis vorliegt. |