mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten (einschließlich einer möglichen Veräußerung) eigenen Vermögens, insbesondere der von der Gesellschaft gehaltenen Beteiligungen am Unternehmen.