| Eintragungstext | | Text | Der Vorstand ist durch Gründungssatzung vom 04.09.2023 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 03.09.2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu 25.000,00 EUR insgesamt durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausschließen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. (Genehmigtes Kapital 2023/I) |
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