Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Unternehmensbeteiligungen sowie von sonstigen Vermögensangelegenheiten, soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf und Erbringung von Managementdienstleistungen für verbundene Unternehmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.