| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist
a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung zu den Themengebieten Klimaschutz und soziale Fragen und zur Verbindung von Klimapolitik und Sozialpolitik. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung eigener Forschungsprojekte und durch die Vergabe von Forschungsaufträgen an Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordung, deren Forschungsergebnisse zeitnah veröffentlicht werden.
b) die Förderung der Bildung. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Wissenstransfer und Bildungsarbeit im Bereich Klimaschutz und soziale Fragen und der Verbindung von Klimapolitik und Sozialpolitik, um wissenschaftlich fundierte und politisch gangbare Lösungsoptionen aufzuzeigen und diese im strukturierten Dialog mit Akteur*innen aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft weiterzuentwickeln. Dazu gehören Vorträge, Workshops und die Durchführung von Veranstaltungen sowie Diskussionsrunden. |