Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Hoch- und Tiefbau, Altbausanierung, Rohbau, Abbruch und Fassadenarbeiten, Innenbau sowie Aussenarbeiten, Garten und Landschaftsbau und alle die damit im Zusammenhang stehenden Gewerken sowie Vermittlung dieser Arbeiten.