| Gegenstand | Der Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Unternehmensbeteiligungen sowie von sonstigen Vermögensanlagen, soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf, Unternehmensberatung, soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf, Die Erbringung von Managementleistungen für verbundene Unternehmen soweit es hierftjr keiner behördlicher Erlaubnis bedarf, Die Überlassung oder Entsendung von Arbeitnehmern an verbundene Unternehmen, soweit es hierfür keiner behördlichen Erlaubnis bedarf und Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind. |