| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen in jeglicher Rechtsform sowohl im In- als auch im Ausland im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagegesetz (KAGB), bedürfen. |