| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet im Sinne des § 52 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung.
Die Zwecke sollen insbesondere erreicht werden durch:
Die Tätigkeit im Rahmen einer Holdingfunktion im Sinne des § 57 Abs. 4 Abgabenordnung.
Indem die Gesellschaft Mittel zur Verwirklichung von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken durch andere Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts beschafft und auch Mittel an diese weiterleitet. Diese Mittel können auch in Form unentgeltlicher und verbilligter Nutzungsüberlassung erbracht werden. Diesbezüglich ist die Gesellschaft eine Fördergesellschaft im Sinne des 8 58 Nr. 1 Abgabenordnung. |