| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Finanzierungen jeglicher Art, auch Immobiliarkreditvermittlung (§ 34i GewO), Vermittlung von Bausparverträgen und Konsumentenkrediten und Immobilienvermittlung (Maklertätigkeit) und Wohnimmobilienverwaltung nach §34c Abs.1 Nr. 1, 2, 4 GewO.
(2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und verwandten Nebengeschäfte |