| Gegenstand | Der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V, insbesondere der medizinischen Versorgungszentren "Gelenkzentrum Rhein-Main - Hochheim", "Gelenkzentrum Rhein-Main - Mainz" und "Gelenkzentrum Rhein-Main - Wiesbaden" als ärztlich geleitete Einrichtungen und Leistungserbringer in der vertragsärztlich-ambulanten Versorgung sowie zur Ausübung der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung ärztlichen Berufsrechts, vertragsärztlicher Vorschriften und des Grundsatzes der freien Arztwahl. Weitere Versorgungsformen, insbesondere der Betrieb weiterer Gesundheitseinrichtungen, stehen der Gesellschaft offen, soweit sie rechtlich zulässig sind. |