| Gegenstand | Die Beteiligung an, die Übernahme der Geschäftsführung in, sowie die Beratung (insbesondere bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, bei Unternehmensfinanzierungen und bei Maßnahmen der Reorganisation) von Beteiligungsgesellschaften, die sich mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen befassen; insgesamt jedoch unter Ausnahme von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz. |