| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Pflege von Kunst, Kultur und der dazugehörigen vermittelnden Bildungsarbeit. Damit verbunden ist auch die Förderung von transkultureller Begegnung, Kommunikation und Toleranz im kulturellen Austausch, ebenso wie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke.
Ziel der Körperschaft ist es dazu beizutragen, Kunst und Kultur als Kommunikationsinstanz für Gesellschaft erkennbar zu machen und in Aktion zu bringen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch folgende Maßnahmen:
a) Eigenverantwortliche und selbsttätige Konzipierung, Organisation und Durchführung künstlerischer und kunstpädagogischer Workshops und kulturelle Bildungsarbeit.
b) Kostenlose Beratung und Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Kooperationspartnern, um die Zwecke der Gesellschaft durch die Zusammenarbeit selbst zu verwirklichen. Diese Organisationen und Kooperationspartner erhalten keine Mittel der Gesellschaft, außer sie sind selber gemeinnützig oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dies beinhaltet auch die dazu nötige Öffentlichkeitsarbeit.
c) Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer über Diskussions- und Informationsveranstaltungen (z. B. Ausstellungen); die Durchführung von Netzwerk-Events für Künstler:innen; die Durchführung von künstlerischen, praktischen und wissenschaftlichen Workshops zu Themen der künstlerischen Praxis, Stadtgestaltung und Stadtkultur; Urbaner Praxis, partizipativer und transkultureller Kunst- und Kulturformate und die Erstellung und Verbreitung von geeigneten Medien aller Art in Berlin und darüber hinaus (u. a. Publikationen, Dokumentationen, Internetauftritt). Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb soll dabei nicht aufgebaut werden.
d) Angebote kultureller Veranstaltungen und Infrastruktur in Stadtteilen mit geringen Kulturangeboten. Die kulturellen Veranstaltungen beinhalten zum Beispiel regelmäßige und niedrigschwellige Angebote für Tanz, Schauspiel, Musik, Lesungen, künstlerische Gestaltung durch Malen, Drucken, Handwerk und Design auch vor dem Hintergrund von Up-Cycling und Umweltschutz. Weiterhin werden vorhandene Infrastruktur und Netzwerke für Künstlerinnen und Künstler zur Darbietung ihres Schaffens zur Verfügung gestellt und begleitet. Die Angebote finden je nach Art regelmäßig wöchentlich, zeitlich begrenzt (als Ferienangebot oder auf Jahreszeiten bezogen), als Musikreihe oder einmalig projektbezogen statt.
e) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks kann die Gesellschaft Kooperationen mit anderen gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Initiativen, Partnern und Projekten eingehen, deren Arbeit in Einklang mit dem Zweck und Ziel der Gesellschaft steht.
f) Die Gesellschaft sieht ihre Tätigkeit in der transkulturellen, kunst- und umweltpädagogischen Bildungsarbeit. Dies soll sowohl in der Kinder-, und Jugend-, als auch Erwachsenenbildung geschehen. Zu diesen Angeboten soll ein niedrigschwelliger Zugang ermöglicht werden. Das kann beispielsweise durch Formate der Kulturellen Bildung erzielt werden, die zum schöpferischen Arbeiten und ebenso zur aktiven Rezeption von Kunst und Kultur befähigen.
g) Weiterhin steht die Schaffung von Synergien im Zentrum der Arbeit der Gesellschaft. Kulturelle und soziale Institutionen, Städte, Gemeinden sollen mit vorwiegend jungen Künstler:innen vernetzt werden und in Beziehung treten, um neue Impulse für alle Beteiligten zu schaffen und in die jeweiligen Städte und Regionen zu tragen. Darüber hinaus organisiert und koordiniert die Gesellschaft eigenverantwortlich Anlässe für ehrenamtliches Engagement und Beteiligungen in diesem Sinne.
h) Die Gesellschaft darf ihre gemeinnützigen Zwecke im In- und Ausland verfolgen und Zweigniederlassungen im Inland errichten. Sie arbeitet zur Verwirklichung ihrer Satzungszwecke überwiegend in Kooperation mit Partnern, die selbst gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und kann dabei andere gemeinnützige und mildtätige Organisationen unterstützen, die ähnliche Zwecke verfolgen. |