Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
a) Die Ausführung von Malerarbeiten aller Art, Wandverkleidungen und Fussbodenbelägen,
b) der Handel mit Farben, Lacken, Tapeten und Malerbedarf aller Art,
c) die Übernahme von Vertretungen einschlägiger Firmen.