1. Vermittlung von Verträgen über den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden;
2. Vermittlung von Verträgen über die Nutzung von gewerblichen Räumen und Wohnräumen;
3. Vemittlung zum Abschluß von Verträgen über Darlehen;
4. Immobilienverwaltungen einschließlich der Übernahme von Mietausfallgarantien.
Beteiligung an anderen Unternehmen. Ferner die Vermittlung von Versicherungen nach § 34 d Gewo. |