Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung, Renovierung, Sanierung und Ausbau von Bauwerken, insbesondere als Generalunternehmer, auf eigene Rechnung sowie die Erbringung einzelner Bauleistungen, soweit die Tätigkeiten keine behördlichen Genehmigungen erfordern.