| Gegenstand | Die Ausführung von Bauarbeiten jeglicher Art im In- und Ausland für eigene und fremde Rechnung, auch in Arbeitsgemeinschaft mit anderen Bauundernehmen, der Entwurf, die Planung, die Berechnung und Errichtung von Bauwerken und technischen Anlagen; die Ausübung aller dem Baugewerbe dienenden Hilfsgeschäfte, insbesondere die Gewinnung und Herstellung sowie der Handel mit Waren aller Art und deren Verwertung, insbesondere der Handel mit Baustoffen, Baumaterialien und Baugeräten. |