Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von direkten oder indirekten Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Unternehmen, ferner das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten, jeweils im In- und Ausland sowie die Erbringung von zentralen Dienstleistungen (z.B. strategischen, M&A bezogenen administrativen und/oder kaufmännischen Dienstleistungen) gegen Entgelt an in- und ausländische Tochter und andere Gruppengesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung hält. Ausgeschlossen sind Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.