Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von direkten oder indirekten Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Unternehmen, ferner das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten, jeweils im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist zur Durchführung aller Geschäftsaktivitäten berechtigt, die dem Geschäftsgegenstand mittelbar oder unmittelbar dienen oder nützlich sind. Ferner kann sie ihre Tätigkeit auch auf einen Teil der in Abs. 1 genannten Tätigkeiten beschränken. Ausgeschlossen sind Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.