| Gegenstand | Der Betrieb von Kindergärten zum Zwecke der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII mit den Zielen:
- Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden ggf. abzubauen;
- Erziehungsberechtigte und Eltern in der Erziehung zu beraten und zu begleiten;
- Jugendliche und Kinder vor Gefahren zu schützen, die ihr Wohl gefährden;
- Positive Lebensbedingungen für junge Menschen und deren Familien zu schaffen in einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.
Grundlagen dieser pädagogischen Arbeit sind die Werte und Normen des Berliner Bildungsprogrammes.
Ein weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung durch Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern. Dies wird verwirklicht durch Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals. |