Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Lebensmitteln, Getränken, Kosmetika, Schmuck, Accessoires, Dekor-Artikel und Möbeln, des weiteren die Herstellung von Tee und teeähnlichen Produkten und Getränken und deren Verkauf.