| Gegenstand | Die Beratung von Unternehmen und Investoren, die Strategieberatung, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an Unternehmen über direkte Investments sowie über Beteiligungsgesellschaften, etwa Venture Capital Fonds oder Private Equity Fonds und die Investition in Immobilien jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ausgenommen sind solche Aufgaben, für die eine entsprechende Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist, wie z. B. Rechts- oder Steuerberatung oder Aufgaben, für die gemäß Kreditwesengesetz eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist. |