Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist:
(i) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Hinblick auf die Verbreitung der grundlegenden Werte des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland;
(ii) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der unter (i) genannten Zwecke;
(iii) Förderung der Religion;
(iv) Förderung von Wissenschaft und Forschung.
Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
(a) Förderung des interreligiösen und interkulturellen Dialogs, beispielsweise durch Aufbau von interreligiösen Dialogkreisen oder interreligiöse Aktivitäten wie Friedensgebete (betreffend Satzungszwecke (i), (ii) und (iii));
(b) Vorträge und Workshops zu religionsbezogenen Fragestellungen in Akademien, Hochschulen oder innerhalb der Zivilgesellschaft (betreffend Satzungszwecke (i) und (iii));
(c) Schaffung einer Infrastruktur für religiösen und interreligiösen Wissensaufbau, beispielsweise durch Archive, Datenbanken, Publikationen und die Ausbildung von Expert*innen und Multiplikator*innen (betreffend Satzungszwecke (i) und (iii));
(d) Durchführung von Studien und Forschungsprojekten zu Religion in der Gesellschaft sowie zeitnahe und möglichst breitenwirksame Veröffentlichung deren Ergebnisse (betreffend Satzungszwecke (iii) und (iv)).