| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist:
(i) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Hinblick auf die Verbreitung der grundlegenden Werte des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland;
(ii) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der unter (i) genannten Zwecke;
(iii) Förderung der Religion;
(iv) Förderung von Wissenschaft und Forschung.
Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
(a) Förderung des interreligiösen und interkulturellen Dialogs, beispielsweise durch Aufbau von interreligiösen Dialogkreisen oder interreligiöse Aktivitäten wie Friedensgebete (betreffend Satzungszwecke (i), (ii) und (iii));
(b) Vorträge und Workshops zu religionsbezogenen Fragestellungen in Akademien, Hochschulen oder innerhalb der Zivilgesellschaft (betreffend Satzungszwecke (i) und (iii));
(c) Schaffung einer Infrastruktur für religiösen und interreligiösen Wissensaufbau, beispielsweise durch Archive, Datenbanken, Publikationen und die Ausbildung von Expert*innen und Multiplikator*innen (betreffend Satzungszwecke (i) und (iii));
(d) Durchführung von Studien und Forschungsprojekten zu Religion in der Gesellschaft sowie zeitnahe und möglichst breitenwirksame Veröffentlichung deren Ergebnisse (betreffend Satzungszwecke (iii) und (iv)). |