| Gegenstand | Die Gründung, der Aufbau und nach Erteilung der dafür erforderlichen Zulassung der Betrieb einschließlich der Bewirtschaftung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung ärztlich und/oder psychotherapeutisch geleiteter Einrichtungen, in denen Ärzte und/oder Psychotherapeuten, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte oder Vertragspsychotherapeuten tätig sind (medizinische Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 Satz 1, 2 SGB V ("MVZ")). |